General Terms and Conditions
1. scope of application
These terms and conditions apply to contracts for the rental of conference, banquet and event rooms of the hotel for the organization of events, such as banquets, seminars, conferences, etc., as well as for all other related services of the hotel.
2. options
The option dates are binding for both contracting parties. The hotel reserves the right to rent the reserved rooms to other parties after the option expires.
3. conclusion of contract, partners, liability
3.1. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Hotels an den Veranstalter zustande, diese sind die Vertragspartner.
3.2. Ist der Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3.3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4. services, prices, payment
4.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
4.3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
4.4. Die genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.5. Die Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens.
4.6. Bei einer postalischen Zustellung der Rechnung werden Gebühren in Höhe von EUR 3,00 für Porto und Auslagen berechnet.
5. withdrawal of the organizer
5.1. Wird die Veranstaltung storniert, ist das Hotel bemüht den Termin neu zu vergeben.
5.2. Wird die Veranstaltung kurzfristig nicht durchgeführt, werden Bereitstellungskosten in Rechnung gestellt.
5.3. Der Anspruch aus Abs. 5.2. beträgt zur Zeit:
- In the event of cancellation 30 days before the start of the event, 50% of the expected turnover.
- In the event of cancellation 20 days before the start of the event, 70% of the expected turnover.
- In the event of cancellation 10 days before the start of the event, 90% of the expected turnover.
Decisive for this is the arrangement of the meals, plus drinks flat rate (EUR 15.00) times the number of persons ordered and the number of planned overnight stays. The organizer reserves the right to provide evidence of lower damages, the hotel of higher damages.
6. room cancelations
Room cancellations will only be accepted in writing
7. change in the number of participants
A change in the number of participants must be notified to the hotel 48 hours before the date of the event, otherwise at least the ordered number of the agreed services will be charged. In the event of upward deviations, the actual number of participants shall be taken as the basis.
8. event time
For events that extend beyond 10 p.m., a fee of EUR 3.90 including VAT will be charged per registered person and per hour or part thereof.
9. bringing food and drinks
The organizer may not bring in food and drinks; exceptions require approval. In the case of food, a contribution will be charged to cover overheads. A charge of EUR 6.50 per person will be made for cake covers for cakes brought in, and a standard corkage fee of currently EUR 25.00 including VAT per bottle will be retained for drinks.
10 Liability of the organizer for damages
10.1. Das Anbringen von Dekorationsmaterial ist ohne Zustimmung nicht gestattet und muß gegebenenfalls den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
10.2. Für Beschädigungen an der Einrichtung haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
11 Technical equipment and connections
10.1. Soweit des Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für die Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter, aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
10.2. Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen des Veranstalters, unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters. Die entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
10.3. Mit Zustimmung des Hotels ist der Veranstalter berechtigt eigene Telefon-, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlußgebühr verlangen. Bleiben Hoteleigene Anlagen ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
10.4. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt, soweit das Hotel die Störungen nicht zu vertreten hat, können Zahlungen nicht zurückgehalten oder gemindert werden.
12. final provisions
12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen schriftlich erfolgen. Eine einseitige Änderung oder Ergänzung ist unwirksam.
12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
12.3. Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
12.4. Es gilt deutsches Recht.
12.5. Sollten einzelne Bestimmung AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.