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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen, wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc., sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotels.

2. Optionen

Die Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Haus behält sich vor, nach Ablauf der Option die reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten.

3. Vertragsabschluß, -partner, -haftung

3.1. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Hotels an den Veranstalter zustande, diese sind die Vertragspartner.
3.2. Ist der Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3.3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Leistungen, Preise, Zahlung

4.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
4.3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
4.4. Die genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.5. Die Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens.
4.6. Bei einer postalischen Zustellung der Rechnung werden Gebühren in Höhe von EUR 3,00 für Porto und Auslagen berechnet.

5. Rücktritt des Veranstalters

5.1. Wird die Veranstaltung storniert, ist das Hotel bemüht den Termin neu zu vergeben.
5.2. Wird die Veranstaltung kurzfristig nicht durchgeführt, werden Bereitstellungskosten in Rechnung gestellt.
5.3. Der Anspruch aus Abs. 5.2. beträgt zur Zeit:

  • Bei Absage 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 50% des zu erwartenden Umsatzes.
  • Bei Absage 20 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 70% des zu erwartenden Umsatzes.
  • Bei Absage 10 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 90% des zu erwartenden Umsatzes.

Maßgeblich hierfür ist die Absprache der Speisen, plus Getränkepauschale ( EUR 15,00 ) mal bestellter Personenzahl sowie die Anzahl der geplanten Übernachtungen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis des niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens.

6. Stornierungen Zimmer

Zimmerstornierungen werden nur schriftlich akzeptiert

7. Änderung der Teilnehmerzahl

Eine Änderung der Teilnehmerzahl muß dem Haus 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt werden, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Bei Abweichungen nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

8. Veranstaltungszeit

Bei Veranstaltungen, die über 22.00 Uhr hinausgehen, wird pro angemeldete Person und pro angefangene Stunde EUR 3,90 inklusive Mehrwertsteuer erhoben.

9. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen, Ausnahmen bedürfen der Genehmigung. Im Falle der Speisen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten erhoben. Für Kuchengedecke bei mitgebrachten Kuchen werden pro Person EUR 6,50 berechnet, bei Getränken wird das hausübliche Korkgeld von zur Zeit EUR 25,00 inklusive Mehrwertsteuer pro Flasche einbehalten.

10. Haftung des Veranstalters für Schäden

10.1. Das Anbringen von Dekorationsmaterial ist ohne Zustimmung nicht gestattet und muß gegebenenfalls den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
10.2. Für Beschädigungen an der Einrichtung haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.

11. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

10.1. Soweit des Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für die Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter, aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
10.2. Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen des Veranstalters, unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters. Die entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
10.3. Mit Zustimmung des Hotels ist der Veranstalter berechtigt eigene Telefon-, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlußgebühr verlangen. Bleiben Hoteleigene Anlagen ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
10.4. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt, soweit das Hotel die Störungen nicht zu vertreten hat, können Zahlungen nicht zurückgehalten oder gemindert werden.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen schriftlich erfolgen. Eine einseitige Änderung oder Ergänzung ist unwirksam.
12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
12.3. Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
12.4. Es gilt deutsches Recht.
12.5. Sollten einzelne Bestimmung AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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